AGB's

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Mitgliedschaft im Verein KultSTUBE Aschersleben (Soziokulturelles Zentrum) e.V., eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Stendal unter VR 7028, sowie für die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen, Kursen, Workshops und Angeboten des Vereins.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 2 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Es gibt folgende Mitgliedschaftsformen:

  • Ordentliche Mitgliedschaft – für natürliche und juristische Personen, die die Vereinsziele aktiv unterstützen möchten.
  • Ehrenmitgliedschaft – auf Vorschlag des Vorstandes und Beschluss der Mitgliederversammlung für Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben. Ehrenmitglieder sind von Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträgen befreit.
Ein Anspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht. Der Vorstand kann Aufnahme­anträge ohne Angabe von Gründen ablehnen.
 

§ 3 Aufnahme & Beginn der Mitgliedschaft
Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich in Textform mit rechtsgültiger Unterschrift beim Vorstand zu beantragen. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages ist nicht anfechtbar und muss nicht begründet werden.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Bestätigung der Aufnahme durch den Vorstand.

§ 4 Aufnahmegebühr & Mitgliedsbeiträge
Jedes Mitglied hat eine einmalige Aufnahmegebühr sowie einen regelmäßigen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die genaue Höhe und Fälligkeit werden durch den Vorstand in der Beitragsordnung festgesetzt.
Der Einzug des Beitrages erfolgt vorzugsweise im SEPA-Lastschriftverfahren. Mitglieder stellen dem Verein hierfür ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat zur Verfügung.

  • Mitgliedsbeiträge werden im Voraus fällig.
  • Bei Beitragsrückständen von mehr als drei Monaten trotz Mahnung kann der Vorstand den Ausschluss aus dem Verein beschließen.
  • Ehrenmitglieder sind von der Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträgen befreit.
Die jeweils aktuelle Beitragsordnung ist beim Vorstand erhältlich und wird bei Aufnahme ausgehändigt.
 

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch:

  • Tod des Mitglieds (bei juristischen Personen: Erlöschen)
  • Freiwilligen Austritt – Die Kündigung muss schriftlich (eigenhändige Unterschrift, keine E-Mail) gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Der Austritt kann nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres erklärt werden.
  • Ausschluss durch Beschluss des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung, insbesondere bei schuldhafter schwerwiegender Schädigung des Vereinsansehens oder bei Beitragsrückständen gemäß § 4.

Vor einem Ausschluss wird dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben; die Ausschlussgründe werden mindestens zwei Wochen vorher mitgeteilt.
Bis zur Beendigung der Mitgliedschaft bleibt der Mitgliedsbeitrag in voller Höhe geschuldet.

§ 6 Rechte & Pflichten der Mitglieder
Rechte:

  • Nutzung der Einrichtungen und Angebote des Vereins
  • Teilnahme an gemeinsamen Veranstaltungen und Programmen
  • Gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung

Pflichten:

  • Förderung der Interessen des Vereins
  • Regelmäßige und pünktliche Zahlung der Mitgliedsbeiträge
  • Unterstützung des Vereinslebens im Rahmen der eigenen Möglichkeiten
  • Einhaltung der Satzung sowie der Beschlüsse von Vorstand und Mitgliederversammlung

§ 7 Veranstaltungen & Kurse
Der Verein bietet u.a. folgende Aktivitäten an: Vorträge, Seminare, Workshops, Bildungsveranstaltungen, Sport- und Bewegungsangebote (Tanzen, Walken, Sportakrobatik, Entspannungssport), Theaterinszenierungen, Theaterworkshops, Stubenkonzerte und Lesungen.
Die Angebote stehen grundsätzlich allen Menschen offen und fördern Integration und gesellschaftliche Teilhabe.
Für die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen können Teilnahmegebühren erhoben werden. Diese werden jeweils gesondert ausgewiesen und sind vor der Veranstaltung fällig.

  • Anmeldung: Soweit erforderlich, ist eine Voranmeldung notwendig. Näheres wird bei der jeweiligen Veranstaltungsankündigung bekannt gegeben.
  • Absagen: Der Verein behält sich vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus organisatorischen Gründen abzusagen. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall erstattet.
  • Stornierung durch Teilnehmende: Stornierungsfristen und -bedingungen werden jeweils mit der Veranstaltungsankündigung bekanntgegeben.

§ 8 Haftungsbeschränkung
Der Verein haftet nicht für Schäden, die Mitglieder oder Teilnehmende bei der Nutzung der Einrichtungen oder der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen erleiden, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vereins oder seiner Organe beruhen.
Für mitgebrachte persönliche Gegenstände übernimmt der Verein keine Haftung. Die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten geschieht auf eigenes Risiko. Mitglieder werden gebeten, ihren persönlichen Versicherungsschutz zu prüfen.
Der Verein empfiehlt seinen Mitgliedern den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung sowie ggf. einer Unfallversicherung.

 
§ 9 Datenschutz

Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Bankverbindung) ausschließlich zur Erfüllung der satzungsmäßigen Vereinszwecke und zur Verwaltung der Mitgliedschaft.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO. Daten werden nicht ohne Einwilligung an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlich ist.
Mitglieder haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Für Anfragen zum Datenschutz wenden Sie sich an den Vorstand.

§ 10 Satzungs- und AGB-Änderungen
Änderungen der Vereinssatzung werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen und treten mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Mitglieder werden über wesentliche Satzungsänderungen informiert.
Änderungen dieser AGB werden den Mitgliedern in Textform mitgeteilt. Widerspricht ein Mitglied nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird im Rahmen der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

§ 11 Schlussbestimmungen
Ergänzend zu diesen AGB gilt die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und der Satzung hat die Satzung Vorrang.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vereins in Aschersleben.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die Vereinssatzung der KultSTUBE Aschersleben e.V. (Erstfassung vom 10. Januar 2025). Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den Vorstand.

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